Frequently Asked Questions - Training (Ausbildung)
Zertifizierte Ausbildungen für Seilgärten bieten die ERCA-Ausbildungstellen an, die auf der ERCA Seite mit dem Logo "zertifizierte Ausbildungsstelle" gekennzeichnet sind. Einige Mitglieder der ERCA bieten jedoch auch nur für ihre Anlage gültige Ausbildungen an. Dazu gibt es jedoch unterschiedliche Ausbildungen für Betreuer, Retter, sowie Konstrukteure für Hoch- und Niedrigseilgärten. Die Dauer, Inhalte, Prüfung und Gültigkeit sind im ERCA Ausbildungsrahmenlehrplan angegeben.
Die ERCA zertifizierten Ausbildungen unterscheiden sich erstens im Arbeitsfeld. So gibt es den Bereich Adventureparks/ Waldseilgärten, den traditionellen Seilgarten und dem zeitlich begrenzten (temporären) Bau. Aufbauend gibt es als Basis die Qualifikation zum Niedrigseilgartenbetreuer/Niedrigseilgartenkonstrukteur, dann den Betreuer für Hochseilgärten, den Retter, den Prozessbegleiter für traditionelle Seilgärten, den Konstrukteur für temporäre Seilgärten.
- Ausbildung zum Betreuer (Sicherheitstechnische Qualifikation)
- Ausbildung zu Retter (Schwerpunkt sicherheitstechnische Betreuung und Rettung)
- Ausbildung zum Prozessbegleiter (Schwerpunkt päd. Prozessbegleitung)
- Ausbildung zum temp. Konstrukteur (Bau, erw. Rettungskenntnisse und Betreuung)
Die Ausbildung zum temporären Hochseilgartenkonstrukteur (Ropes Course Trainer für temporäre Aufbauten) ist in der Regel umfassender als für stationäre Anlagen.
Eine Hochseilgartenausbildung nach ERCA-Standards bietet eine allgemeine Qualifikation auf Seilgärten zu arbeiten. Es gibt viele Einrichtungen, die Qualifikationen gegenseitig anerkennen, sofern sie nach ERCA-Standards erlangt worden sind. Allerdings bewertet der Betreiber einer Anlage, ob ihre persönliche und fachliche Qualifikation aus seiner Sicht ausreichend ist um auf dem gegebenen Ropes Course zu arbeiten. Es ist in der Regel üblich auch als ausgebildeter Betreuer oder Retter eine Einweisung auf der neuen Anlage mit zu machen. Diese Einweisung und spezielle Sicherheitstrainings auf einer spezifischen Anlage sind aus Sichtweise der ERCA sehr sinnvoll und absolut empfehlenswert.
Die zertifizierten ERCA Ausbildungen werden jedoch in der Regel anerkannt, da sie international vergleichbare Ausbildungsinhalte aufweisen und nach dem ERCA Ausbildungsplan ausgerichtet sind. Einweisungen auf der neuen Anlage sollten jedoch auch hier selbstverständlich sein.
Grundsätzlich einmal gibt es kein Gesetz, welches regeln würde, wer Mitarbeiter für den Seilgartenbetrieb ausbilden darf. Würde aber, im Fall der Fälle, ein Gutachter eine Beurteilung vornehmen müssen, so würde dieser sich vermutlich an den Branchenstandards orientieren.
Was sind die Branchenstandards?
A) Mindestvoraussetzungen für eine Ausbildertätigkeit nach ERCA-Standard
- Mindestalter 21 Jahre
- Nachweis einer erfolgreich absolvierten Ausbildung, die den Kriterien der ERCA Ausbildungsstandards entspricht
- Nachweis mehrjähriger spezifischer Praxis als Betreuer und/oder Retter (150 Programmeinheiten à 4 Std.)
- Psychologische Kenntnisse und Praxis in der Leitung von Gruppen
- Pädagogische Kenntnisse und didaktisch-methodische Erfahrung (Ausbildungs- und Prüfungserfahrung)
- Erste Hilfe Nachweis
- Die Fähigkeit sich selbstständig in der Höhe zu bewegen, Rettungen durch zu führen und andere darin anzuleiten.
B) ERCA-zertifizierte Ausbildungen dürfen jedoch nur die zugelassenenen ERCA-Ausbildungsstellen anbieten, welche die Kurse durch zertifizierte Ausbilder/innen durchführen lassen. Die näheren Bestimmungen sind im ERCA Ausbildungsrahmenlehrplan beschrieben.
C) Die EN15567-2:2015 beschreibt sinngemäß, dass ein Betreiber eines Seilgartens sein Personal einweisen, schulen, bewerten und überwachen müsse sowie die Kompetenz der Betreuer und Retter mittels Dokumentation und Zertifikaten (etc.) nachweisen müsse.
Der ERCA Ausbildungsplan schreibt bestimmte Kurszeiten für zertifizierte Ausbildungen vor. Die Ausbildungsdauer beträgt:
- Niedrigseilgartenbetreuer 16 Std.
- Hochseilgartenbetreuer 24 + 4 Std.
- Adventure Park Betreuer 24 + 4 Std.
- Allgemeiner Retter 16 + 4 Std.
Modular bauen die Ausbildungen für Kontrukteure im Segment temporäre Seilgärten aufeinander auf:
- Temporärer Niedrigseilgarten-Konstrukteur 24 Std.
- Konstrukteur für temporäre vertikale Kletterelemente 24 Std.
- Konstrukteur für temporäre horizontale Kletterelemente 40 Std.
- Temporärer Hochseilgarten-Konstrukteur 32 Std.
Für anlagenspezifische Ausbildungen gibt es abweichende Ausbildungszeiten.
Ja! Die Mindestausbildungsdauer muss trotzdem berücksichtigt werden, da es auch noch spezielle Ausbildungsinhalte gibt, die bei einer Kletterausbildung nicht vermittelt werden. Die spezifischen Besonderheiten müssen auf dem konkreten Seilgarten erlernt werden.
Die ERCA Ausbildungsstelle ist eine durch die ERCA geprüfte Ausbildungseinrichtung. Ein Audit und wiederkehrende Nachprüfungen bieten Gewähr dafür, dass die Ausbildung den Anforderungen aus dem ERCA Ausbildungsplan entspricht. Für die Ausbildungsstellen arbeiten ERCA zertifizierte Ausbilder, die gegenüber der ERCA ihre Kenntnisse durch eine umfangreiche Prüfung nachgewiesen haben. So kann die hohe Qualität der Ausbildungsstellen und die Arbeit der Ausbilder sichergestellt werden.
Die Teilnehmenden der Ausbildungen erhalten zum Abschluss ein ERCA-Zertifikat das allgemein anerkannt ist und eine Kursbestätigung der Ausbildungsstelle.
Die sonstigen Ausbildungen können von allen ERCA-Mitgliedern durchgeführt werden, die die Selbstverpflichtungserklärung der ERCA unterschieben haben. Jedoch bietet die ERCA keine Gewähr für die Qualität der Ausbildungen.
Die Teilnehmenden an diesen Kursen erhalten eine Teilnahmebestätigung oder ein Zertifikat des durchführenden Mitglieds.
Um ERCA Ausbilder zu werden sind folgende Voraussetzungen nötig:
- Nachweis eines gültigen ERCA Zertifikates für allgemeine Retter
- Nachweis eines aktuellen Erste Hilfe Nachweises
- Nachweis einer mehrjährigen Tätigkeit als Seilgartenbetreuer und -retter, die mindestens 150 Tage Tätigkeit im relevanten Seilgartentyp umfasst. Die Betreuer müssen ihre Kenntnisse ausreichend vertieft haben. Dies umfasst ebenso die Tätigkeit für mehr als einen Seilgarten Betreiber.
- Vorkenntnisse und -erfahrung in Gruppenleitung
- Sehr gute theoretische und praktische Kenntnisse und Erfahrung im relevanten Seilgartentyp
Es folgt dann eine Veranstaltung in der die Voraussetzungen für den ERCA Ausbilderkurs geprüft werden. Sofern die Kanditaten/innen für den Ausbilderkurs geeignet sind können sie an diesem teilnehmen. Nach dem Ausbilderkurs findet eine Abschlussprüfung für den relevanten Seilgartentyp statt und eine Zertifizierung als ERCA Ausbilder.
Nein, aus sicherheitstechnischen Bedenken heraus ist es nötig die Ausbildung "aufzufrischen", da es immer wieder zu technischen Neuerungen, der Weiterentwicklung von Normen, Regeln und Standards kommt. Ebenso ist es für Menschen, die länger nicht im Seilgarten gearbeitet haben, nötig die Kenntnisse zu überprüfen und zu erneuern.
So haben die zertifizierten ERCA Ausbildungen haben eine Gültigkeit von 3 Jahren. Jede neue ERCA zertifizierte Ausbildung oder der Besuch eines Auffrischungskurses in diesem Zeitraum verlängert die Gültigkeit um 3 Jahre.
Die Regelungen zur Übergangsfrist, die den Zeitraum zur Teilnahme an einem Auffrischer-Workshop nach Zertifikatablauf limitieren, wurde mit Stichtag zum 01.01.2018 (maßgebend ist das Zertifikat-Ablauf-Datum) von 3 Jahren auf 1 Jahr verkürzt.
1) Wenn das aufgedruckte Zertifikat-Ablaufdatum der 31.12.2017 oder ein früheres Datum ist, ist der Zertifikat-Inhaber berechtigt innerhalb eines Zeitraumes von 3 Jahren (berechnet ab dem Ablaufdatum), an einem Auffrischungskurs teilzunehmen.
2) Wenn das aufgedruckte Zertifikat-Ablaufdatum der 01.01.2018 oder ein späteres Datum ist, ist der Zertifikat-Inhaber berechtigt innerhalb eines Zeitraumes von 1 Jahr (berechnet ab dem Ablaufdatum), an einem Auffrischungskurs teilzunehmen.
Vorübergehende Regelungen für die Gültigkeit von Ausbildungsqualifikationen während der COVID-19 KriseStand: 19. Juli 2021 Es gibt 2 Überbrückungsregelungen. Eine Überbrückungsregelung zur vorübergehenden Verlängerung der Auffrischungsfrist für bereits abgelaufene Zertifikate, die normalerweise 1 Jahr beträgt. Die andere Überbrückungsregelung dient zur vorübergehenden Verlängerung von Zertifikaten, die noch nicht abgelaufen sind, jedoch in Kürze ablaufen werden. Wir werden die Situation im Hinblick auf beide Überbrückungsregelungen beobachten und wenn nötig anpassen. (Zusätze vom 2. November 2020 sind in blauer Farbe dargestellt und Streichungen grau mit roter Durchstreichung; Änderungen vom 19. Mai 2021 sind orange dargestellt; Änderungen vom 19. Juli 2021 sind rot dargestellt;) Vorübergehende Verlängerung der Auffrischungsfrist zur Aktualisierung bereits abgelaufener QualifikationenAufgrund der Tatsache, dass in einigen Fällen keine oder nicht alle Auffrischungsworkshops der ERCA-zertifizierten Ausbildungsstellen stattfinden können, haben wir entschieden die Auffrischungsfrist zwischen dem Ablaufdatum des Zertifikats und dem Zeitpunkt, an dem der Auffrischungsworkshop stattgefunden haben muss, für Zertifikate eines definierten Zeitraums vorübergehend (!) von 12 auf 18 Monate bis zum 30. Mai 2021bis zum 30. Juli 2021 bis zum 31. Oktober 2021 zu verlängern. Diese Regelung gilt für alle Fälle, in denen die Standard-Auffrischungsfrist zwischen dem 28. Februar 2020 und dem 31. Mai 2020 30. Mai 2021 30. Juli 2021 31. Oktober 2021 endet. |
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BEISPIEL #01 |
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Wir arbeiten derzeit an der technischen Umsetzung dieser Lösung, damit das Intranet diese Regelung automatisch berücksichtigt. Wenn einmal kein Zertifikat ausgestellt werden kann, wendet Euch bitte an das ERCA-Büro. Wir helfen Euch dann gerne weiter. Vorübergehende Verlängerung des Ablaufdatums für in Kürze ablaufende Zertifikate und innerhalb eines spezifischen ZeitraumsDamit die Betreiber ihr Tagesgeschäft wieder aufnehmen können, sobald sie wieder zugelassen werden, möchten wir verhindern, dass potenziell abgelaufene Qualifikationen (ihrer Mitarbeiter) sie formal behindern. Daher haben wir entschieden, dass alle Zertifikate mit einem Ablaufdatum zwischen dem 15. März 2020 und dem 31. Mai 2020 vorläufig eine vorübergehende Verlängerung für eine Dauer von 3 Monaten erhalten. |
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BEISPIEL #02 | |
Wie bereits oben erwähnt, verwendet das ERCA-Büro ein Tool zur Erstellung von PDF-Massen-Dokumenten, um temporäre PDF-Zertifikate für alle betroffenen Personen zu erstellen. Dieses Tool sendet die PDF-Datei automatisch per E-Mail an alle Personen mit einer in der Datenbank gespeicherten E-Mail-Adresse. Die Ausbildungsstellen müssen entscheiden, ob sie eine Kopie erhalten möchten und an welchen E-Mail-Posteingang. |
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