Frequently Asked Questions - All FAQs
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Die Zahlen liegen uns auch nur als Schätzung vor. So soll es in Deutschland ca. 400 stationäre Seilgärten geben. Die Anzahl mobiler und temporärer Aufbauten liegt weit darüber. Über das Mitgliederverzeichnis der ERCA oder über das Online-Verzeichnis unter Standort-Datenbank.
Verlässliche Daten über Umsätze und Teilnehmerzahlen liegen uns nicht vor. Wir gehen jedoch von jährlich ca. 2 Mio. Besucher in Seilgärten (D) aus. Im Internet, bei den einschlägigen Verlagen für erlebnispädagogische Literatur und in Büchereien. Eine kurze Literaturliste ist über die ERCA-Geschäftstelle erhältlich oder im Downloadbereich abrufbar (noch nicht eingerichtet).
Es gibt im Vorfeld einen Kriterienkatalog, den Sie beim Betreiber abfragen können:
Beim Informationsbesuch vor Ort können Sie auf folgendes achten:
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Nein! Zur Zeit jedenfalls noch nicht. | |||||||||||||||
Nach unseren Schulungs- und Kontrollverfahren zertifizieren wir Bildungseinrichtungen/ Ausbildungsstellen und akkreditieren Inspektionenstellen (Sie können die Liste der akkreditierten Stellen sehen, indem Sie die unten stehenden Links aufrufen). Die zertifizierten Ausbildungsstellen führen Schulungen für Betreuer, Retter, Prozessbegleiter und Konstrukteure durch. Weitere Informationen gibt es unter FAQ Ausbildungen. Alle Kursteilnehmer, die erfolgreich die Kurse bestanden haben erhalten ein ERCA Zertifikat und einen persönlichen Schulungsnachweis. Die zertifizierten Inspektionsstellen kontrollieren Seilgärten. Die Prüfung erfolgt nach einem festgelegtem Ablauf und sicherheitstechnischen Vorgaben. So wird überprüft ob der Seilgarten sicher ist und den gültigen Standards und Normen entspricht. Die Ergebnisse der Prüfung werden im Inspektionsbericht wiedergegeben und der Beteiber der Anlage erhält anschließend ein Inspektionszertifikat, wenn keine schwerwiegenden sicherheitstechnischen Bedenken vorliegen. Zertifizierte Ausbildungs- und Inspektionsstellen erstellen im Rahmen ihrer Arbeit individuelle Nachweise die mit einer individuellen Nummer, dem Ablaufdatum, der Prüforganisation und dem Namen der geprüften Anlage bzw. des geprüften Teilnehmers ausgestattet sind. So ist der einfachste Weg die Zertifizierung zu überprüfen, sich einfach das "ERCA Zertifikat" zeigen zu lassen. | |||||||||||||||
Zertifizierte Ausbildungen für Seilgärten bieten die ERCA-Ausbildungstellen an, die auf der ERCA Seite mit dem Logo "zertifizierte Ausbildungsstelle" gekennzeichnet sind. Einige Mitglieder der ERCA bieten jedoch auch nur für ihre Anlage gültige Ausbildungen an. Dazu gibt es jedoch unterschiedliche Ausbildungen für Betreuer, Retter, sowie Konstrukteure für Hoch- und Niedrigseilgärten. Die Dauer, Inhalte, Prüfung und Gültigkeit sind im ERCA Ausbildungsrahmenlehrplan angegeben. Die ERCA zertifizierten Ausbildungen unterscheiden sich erstens im Arbeitsfeld. So gibt es den Bereich Adventureparks/ Waldseilgärten, den traditionellen Seilgarten und dem zeitlich begrenzten (temporären) Bau. Aufbauend gibt es als Basis die Qualifikation zum Niedrigseilgartenbetreuer/Niedrigseilgartenkonstrukteur, dann den Betreuer für Hochseilgärten, den Retter, den Prozessbegleiter für traditionelle Seilgärten, den Konstrukteur für temporäre Seilgärten.
Die Ausbildung zum temporären Hochseilgartenkonstrukteur (Ropes Course Trainer für temporäre Aufbauten) ist in der Regel umfassender als für stationäre Anlagen.
Eine Hochseilgartenausbildung nach ERCA-Standards bietet eine allgemeine Qualifikation auf Seilgärten zu arbeiten. Es gibt viele Einrichtungen, die Qualifikationen gegenseitig anerkennen, sofern sie nach ERCA-Standards erlangt worden sind. Allerdings bewertet der Betreiber einer Anlage, ob ihre persönliche und fachliche Qualifikation aus seiner Sicht ausreichend ist um auf dem gegebenen Ropes Course zu arbeiten. Es ist in der Regel üblich auch als ausgebildeter Betreuer oder Retter eine Einweisung auf der neuen Anlage mit zu machen. Diese Einweisung und spezielle Sicherheitstrainings auf einer spezifischen Anlage sind aus Sichtweise der ERCA sehr sinnvoll und absolut empfehlenswert. Die zertifizierten ERCA Ausbildungen werden jedoch in der Regel anerkannt, da sie international vergleichbare Ausbildungsinhalte aufweisen und nach dem ERCA Ausbildungsplan ausgerichtet sind. Einweisungen auf der neuen Anlage sollten jedoch auch hier selbstverständlich sein. Grundsätzlich einmal gibt es kein Gesetz, welches regeln würde, wer Mitarbeiter für den Seilgartenbetrieb ausbilden darf. Würde aber, im Fall der Fälle, ein Gutachter eine Beurteilung vornehmen müssen, so würde dieser sich vermutlich an den Branchenstandards orientieren. Was sind die Branchenstandards?A) Mindestvoraussetzungen für eine Ausbildertätigkeit nach ERCA-Standard
B) ERCA-zertifizierte Ausbildungen dürfen jedoch nur die zugelassenenen ERCA-Ausbildungsstellen anbieten, welche die Kurse durch zertifizierte Ausbilder/innen durchführen lassen. Die näheren Bestimmungen sind im ERCA Ausbildungsrahmenlehrplan beschrieben. C) Die EN15567-2:2015 beschreibt sinngemäß, dass ein Betreiber eines Seilgartens sein Personal einweisen, schulen, bewerten und überwachen müsse sowie die Kompetenz der Betreuer und Retter mittels Dokumentation und Zertifikaten (etc.) nachweisen müsse. Der ERCA Ausbildungsplan schreibt bestimmte Kurszeiten für zertifizierte Ausbildungen vor. Die Ausbildungsdauer beträgt:
Modular bauen die Ausbildungen für Kontrukteure im Segment temporäre Seilgärten aufeinander auf:
Für anlagenspezifische Ausbildungen gibt es abweichende Ausbildungszeiten. Ja! Die Mindestausbildungsdauer muss trotzdem berücksichtigt werden, da es auch noch spezielle Ausbildungsinhalte gibt, die bei einer Kletterausbildung nicht vermittelt werden. Die spezifischen Besonderheiten müssen auf dem konkreten Seilgarten erlernt werden. Die ERCA Ausbildungsstelle ist eine durch die ERCA geprüfte Ausbildungseinrichtung. Ein Audit und wiederkehrende Nachprüfungen bieten Gewähr dafür, dass die Ausbildung den Anforderungen aus dem ERCA Ausbildungsplan entspricht. Für die Ausbildungsstellen arbeiten ERCA zertifizierte Ausbilder, die gegenüber der ERCA ihre Kenntnisse durch eine umfangreiche Prüfung nachgewiesen haben. So kann die hohe Qualität der Ausbildungsstellen und die Arbeit der Ausbilder sichergestellt werden. Die Teilnehmenden der Ausbildungen erhalten zum Abschluss ein ERCA-Zertifikat das allgemein anerkannt ist und eine Kursbestätigung der Ausbildungsstelle. Die sonstigen Ausbildungen können von allen ERCA-Mitgliedern durchgeführt werden, die die Selbstverpflichtungserklärung der ERCA unterschieben haben. Jedoch bietet die ERCA keine Gewähr für die Qualität der Ausbildungen. Die Teilnehmenden an diesen Kursen erhalten eine Teilnahmebestätigung oder ein Zertifikat des durchführenden Mitglieds. Um ERCA Ausbilder zu werden sind folgende Voraussetzungen nötig:
Es folgt dann eine Veranstaltung in der die Voraussetzungen für den ERCA Ausbilderkurs geprüft werden. Sofern die Kanditaten/innen für den Ausbilderkurs geeignet sind können sie an diesem teilnehmen. Nach dem Ausbilderkurs findet eine Abschlussprüfung für den relevanten Seilgartentyp statt und eine Zertifizierung als ERCA Ausbilder. Nein, aus sicherheitstechnischen Bedenken heraus ist es nötig die Ausbildung "aufzufrischen", da es immer wieder zu technischen Neuerungen, der Weiterentwicklung von Normen, Regeln und Standards kommt. Ebenso ist es für Menschen, die länger nicht im Seilgarten gearbeitet haben, nötig die Kenntnisse zu überprüfen und zu erneuern. So haben die zertifizierten ERCA Ausbildungen haben eine Gültigkeit von 3 Jahren. Jede neue ERCA zertifizierte Ausbildung oder der Besuch eines Auffrischungskurses in diesem Zeitraum verlängert die Gültigkeit um 3 Jahre. Die Regelungen zur Übergangsfrist, die den Zeitraum zur Teilnahme an einem Auffrischer-Workshop nach Zertifikatablauf limitieren, wurde mit Stichtag zum 01.01.2018 (maßgebend ist das Zertifikat-Ablauf-Datum) von 3 Jahren auf 1 Jahr verkürzt. Beispiele: 1) Wenn das aufgedruckte Zertifikat-Ablaufdatum der 31.12.2017 oder ein früheres Datum ist, ist der Zertifikat-Inhaber berechtigt innerhalb eines Zeitraumes von 3 Jahren (berechnet ab dem Ablaufdatum), an einem Auffrischungskurs teilzunehmen. 2) Wenn das aufgedruckte Zertifikat-Ablaufdatum der 01.01.2018 oder ein späteres Datum ist, ist der Zertifikat-Inhaber berechtigt innerhalb eines Zeitraumes von 1 Jahr (berechnet ab dem Ablaufdatum), an einem Auffrischungskurs teilzunehmen.
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Das kommt auf die Region und die Örtlichkeit an. Grundsätzlich ist die Genehmigung des Grundstücksbesitzers nötig. Je nach Ort und Ausführung der Anlage kann ein Bauantrag/ Baugenehmigung nötig werden und die Berücksichtigung von Vorgaben durch die Immisionsschutzgesetze. Naturschutzbestimmungen und -gesetze sind beim Bau in Wäldern zu berücksichtigen. In der Regel ist eine Einwilligung des Grundbesitzers ausreichend. Jedoch müssen auch im temporären Bau Naturschutzvorschriften und die Verkehrssicherung beachtet werden. Empfehlenswert bei Aktionen im Wald oder in städtischen Parks ist eine Information, bzw. Rücksprache mit dem zuständigen Beamten der Gemeinde oder dem zuständigen Förster. Auf unserer Internetseite befindet sich die Mitgliederliste, auf der sie über die Suchfunktion Firmen finden, die Seilgärten bauen. Stichwort: „Seilgartenbau“. Der Bau eines Seilgartens erfordert eine hohe Fachkompetenz. Die bauliche Ausführung sollte Fachbetrieben überlassen werden, die Erfahrung mit dem Bau solcher Anlagen haben. Fachbetriebe finden sie über die Suchfunktion „Stichwort Seilgartenbau“ auf unserer Internetseite. In der Regel finden sie auf den Internetseiten dieser Firmen eine Referenzliste oder fordern sie diese Liste von den Firmen an. Nein! Da die Anlagen sich zu sehr unterscheiden kann es auch keine einheitliche Bauanleitung geben. Einen Seilgarten zu bauen setzt viel Erfahrung und Fachkenntnis voraus. Erfahrungen im Holz- und Stahlbau sind häufig ebenso wichtig, wie die Baumbeurteilung und Kenntnis über die Sicherungstechnik. Die Drahtseile müssen einen Mindestdurchmesser von 10mm haben und müssen galvanisiert sein. In der Regel werden Litzenseile nach DIN3055 oder DIN3060 (6x19+1) genutzt. Für Sondernutzungen wie sehr lange Seilrutschen oder Traversen oder bei abweichenden Seildurchmessern ist ein gesonderter Festigkeitsnachweis erforderlich. Die ERCA rät von dem durchbohren der Bäume ab, da es so zu Infektionen und somit Schädigungen des Baumes kommen kann. Ein vor dem 01.02.2008 gebauter Ropes Course kann von jeder unabhängigen Inspektionsstelle geprüft werden, die fachlich qualifiziert ist und den nötigen Versicherungsschutz aufweist. In der Praxis sind dies Baufirmen oder Inspektionsfirmen. Die ERCA hat darüber hinaus Mitglieder geprüft und akkreditiert, die ERCA - zertifizierte Inspektionen durchführen dürfen (ERCA zertifizierte Inspektionsstellen). Ab Februar 2008 wird neben den ERCA-Standards auch die EN 15567 als Prüfgrundlage herangezogen werden. Danach unterscheidet man dann Erstabnahme- von regelmäßig wiederkehrenden Inspektionen. Sie sollten sich von unterschiedlichen Versicherungen oder von Versicherungsmaklern Angebote erstellen lassen und diese Angebote vergleichen. Als Mitglied der ERCA können sie sich an uns wenden um ein Angebot zu bekommen. Auf der Internetseite der ERCA gibt es im Abschnitt "Ausbildung und Inspektion" eine Liste von ERCA-akkreditierten Inspektionsstellen (ERCA zertifizierte Inspektionsstellen). In Deutschland gibt es prinzipiell keine Bestimmungen, die Vorgaben treffen würden, wer Reparaturen in Hochseilgärten ausführen darf. Aus Erfahrung gibt es jedoch einige Dinge die aus unserer Sicht beachtet werden sollten:
Hinweise zu voranstehender Beantwortung:
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Überblick
Wenn der kletternde Akteur sich nicht selbst sichert und die Sicherung anderen am Boden überlässt ("Fremden"), spricht man von Fremdsicherungssystemen. In Seilgarten-Programmen werden diese Fremdsicherungssysteme bevorzugt eingesetzt, um in pädagogischen Angeboten und Team-Trainings die Vertrauensbildung und Verantwortungsübernahme zu thematisieren. Um die Sicherheit zu erhöhen und die Wahrscheinlichkeit von menschlichen Fehlern zu minimieren, sind vom Programmanbieter geeignete technische und organisatorische Maßnahmen festzulegen und verbindlich vorzuschreiben. Eine Übersicht solcher technischer und organisatorischer Maßnahmen hat der Fachvernband für Seilgärten (ERCA) zusammengestellt: Fach-Information: Toprope-Sichern im Seilgarten Typen von Aufbauarten bei der Toprope-Sicherung im Seilgarten In traditionellen Seilgärten wird überwiegend "toprope" gesichert. Hier sind maßgeblich 3 verschiedene Systeme bzw. Aufbauarten zu nennen:
Sicherungsmethoden bei der Toprope-Sicherung im Seilgarten Die drei oben genannten Aufbauarten können jeweils mit verschiedenen Sicherungsmethoden abgesichert werden. Es gilt immer abzuwägen, welches (pädagogische) Ziel verfolgt wird und welche Risiken sich daraus ergeben. Die Auswahl der Sicherungsmethode muss so erfolgen und angepasst werden, dass die größtmögliche Sicherheit erreicht wird. Sicherungsgeräte*, die zum Einsatz kommen können:
Sonder-Methode "Gruppen-Sicherung" Bei der Aufbauart als Gruppensicherung wird das (Toprope-)Sicherungsseil etwa in Hüfthöhe an einem Fixpunkt umgelenkt und läuft von dort parallel zum Boden. An diesem Seil steht die Gruppe und bildet das Sicherungsteam. Zwei der üblichsten Aufbauarten seien hier beispielsweise beschrieben:
Zusammenfasung Grundsätzlich kann man schlußfolgern, dass die Halbautomaten derzeit am meisten Sicherheitsreserve bieten. Wenn jedoch - z.B. aus pädagogischen Gründen - eine Sicherungsmethode mit einem anderen Sicherungsgerät als einem Halbautomaten ausgewählt wird, ist durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass eine vergleichbare Sicherheitsstufe erreicht werden kann (z.B. durch Hintersicherungsroutinen). Egal, welche Aufbauart, welche Sicherungsmethode und welches Sicherungsgerät zum Einsatz kommen, es muss immer eine Gefährdungsbeurteilung vorgenommen werden. Diese hilft dabei, die notwendigen Maßnahmen und Techniken auszuwählen, die letztendlich die größtmögliche Sicherheit für die Nutzenden gewährleisten.
Unsere Zusammenfassung zu 'Toprope- und Fremdsicherungssystemen im Seilgarten' versteht sich als eine allgemeine, von den Standards bzw. Normen her betrachtende Sichtweise, die die Diskussion und Weiterentwicklung anregen soll. Außerdem sollen ergänzende Hinweise zu den ERCA-Standards gegeben und aktuellere Bezüge hergestellt werden, gerade weil die Diskussion um Sicherungsgeräte auch beim Sport- und Hallenklettern derzeit sehr aktiv betrieben wird.
Vorbemerkungen:
1) ERCA-Standards und Seilgartennorm EN15567 Sowohl in den ERCA-Standards als auch in der EN15567 wird weder explizit auf bestimmte Sicherungsgeräte verwiesen noch eine nähere Spezifikation vorgenommen. Aber, beide geben vor, dass man der Situation und den Gefahren angemessene Sicherungsmethoden auswählen soll/muss, um den Schutz der Teilnehmer zu gewährleisten. So heißt es konkret ... ... in den ERCA-Betreibungsstandards: „Sichern ist der Gebrauch eines geeigneten Systems (z.B. Seil, Gurt, Helm) auf einem RC (Anm. des Verfassers: RC = Abk. für Seilgarten), um einen angemessenen Schutz für die Teilnehmer zu gewährleisten“ (ERCA-Standards -III- A.9. Sichern). Sowie „Sicherungsgeräte müssen der DIN bzw. EN entsprechen und nach Herstellerangaben eingesetzt werden. (...)“ (ERCA-Standards -III- E.9. Sicherungsgeräte). ... in der EN15567-2:2015, Teil 2, Einleitung (Seilgärten – Anforderungen an den Betrieb): „Die Betreiber sollten auf Grundlage einer Risikobewertung angemessene und praktische Maßnahmen ergreifen, um die Sicherheit der Teilnehmer und Mitarbeiter sicherzustellen. Dies bedeutet, dass die Höhe des Risikos bei einer bestimmten Betätigung/ an einem Arbeitsplatz/ auf einer Anlage gegenüber Zeit, Aufwand, Kosten, Nutzen und physischer Erschwernis beim Ergreifen von Maßnahmen zur Vermeidung oder Minderung des Risikos abgewogen werden muss. Es wird berücksichtigt, dass die Anwendung jeder Bestimmung dieser Norm möglicherweise nicht unter allen Umständen angemessen ist. Jede Abweichung von der Norm sollte gleichviel oder mehr Sicherheit bereitstellen. Bei einer Abweichung von der Norm sollte eine schriftliche Risikobeurteilung bereitgestellt werden, die die Begründung für die Abweichung enthält. Betreiber von Seilgärten sollten bei der Durchführung von Risikobewertungen auch EN15567-1 berücksichtigen". 2) Gefährdungsermittlung Diese Vorgehensweise ist in der Praxis ja nichts Außergewöhnliches und wurde wahlweise schon vom Erbauer der Anlage festgelegt und im Betriebsmanual übergeben (siehe auch 5) oder vom Betreiber selbst in einem Dreischritt ähnlich „Situationsanalyse - Gefährdungsbeurteilung – Betriebs-/Handlungsanweisung (oder auch: SOP - Standard Operating Procedure)“ entwickelt und festgeschrieben. Ein Muster-Raster für die Verschriftlichung einer Gefährdungsermittlung ist hier zu finden: Risk-Assessment-Tool (nur für ERCA-Mitglieder verfügbar) Sowie einige Praxis-Beispiele zu Rettungssituationen in der ERCA-Rettungsempfehlung (nur für ERCA-Mitglieder verfügbar). Bei der Analyse, Beurteilung und Festschreibung von Betriebs-/Handlungsanweisungen zum Topropesichern im Seilgarten sollte man folgende Faktoren mindestens berücksichtigen (diese Liste ist nicht abschließend zu verstehen):
3) Benchmarking In den vergangenen Jahren hat sich viel getan und die Lektüre z.B. des Artikels `Sicherungsgeräte im Vergleich´ (SEMMEL, Chris in bergundsteigen.at 2/2013, S. 58-64) kann, bei der Festlegung von Betriebs-/Handlungsanweisungen für Sicherungsprozeduren, bestimmt hilfreiche Tips über Vor- und Nachteile von Sicherungsgeräten geben. Wenn es um die Anwendung von Geräten geht, ist die sog. ´Kletterhallen-Studie´ ebenfalls lesenswert und kann helfen, die selbst eingesetzten Sicherungstechniken zu reflektieren oder ´unter die Lupe zu nehmen´ (veröffentlicht unter dem Titel ´Homo verticalis indoorensis´ in bergundsteigen.at Teil 1 im Heft 4/2012 und Teil 2 im Heft 1/2013). Im Archiv der „bergundsteigen“ finden sich zahlreiche weitere Betrachtungen zu diesem Thema – die meisten sind sehr lesenswert und von Relevanz für Seilgärten mit Fremdsicherungssystemen. Einige Fazits aus o.g. Artikeln unterstreichen, dass ...
4) Spezielle Anforderungen für den Bereich der Seilgärten
5) Vorgaben durch den Erbauer beachten und zeitgemäß anpassen Der Erbauer der Hochseilgartenanlage sollte nach EN15567-1:2020 Kap. 8.2 ein ''Benutzerhandbuch für Betreiber'' zur Verfügung gestellt haben, in dem eine ''Beschreibung und Eigenschaften der persönlichen Schutzausrüstung (...)'' (vgl. EN15567-1:2020 Anhang B aufgeführt sind. Dort sollte auch dokumentiert sein, wie die Fremdsicherung ('Topropesicherung') ausgeführt werden soll. Liegt solch ein Manual nicht vor oder ist ein Anwendungsbereich nicht beschrieben, so sollte man einen Vorschlag ausarbeiten (mit Beratung des Erbauers bzw. Sachkundigen oder selbst als Betreiber) und wenn möglich diesen Vorschlag vom Erbauer (schriftlich) bestätigen lassen und ihn in das 'Seilgartenmanual' aufnehmen. Dabei sollte man beschreiben, aufgrund welcher Bewertung man sich für das Sicherungssystem oder dessen Modifikation entschieden hat, was der Sicherheitsgewinn ist und wie die Anwendung, Überprüfung und Einweisung zu erfolgen hat. Ein Seilgartenmanual darf nicht als statisches Dokument verstanden werden. Änderungen werden immer dann notwendig, wenn kritische Ereignisse (Unfälle, Beinahe-Unfälle, andere Vorkommnisse) eintreten bzw. sich häufen (siehe 2.f) oder sich neue Standards in der Branche durchsetzen (siehe 3). | |||||||||||||||