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Frequently Asked Questions - All FAQs

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Die Zahlen liegen uns auch nur als Schätzung vor. So soll es in Deutschland ca. 400 stationäre Seilgärten geben. Die Anzahl mobiler und temporärer Aufbauten liegt weit darüber.

Über das Mitgliederverzeichnis der ERCA oder über das Online-Verzeichnis unter Standort-Datenbank.

 

Verlässliche Daten über Umsätze und Teilnehmerzahlen liegen uns nicht vor. Wir gehen jedoch von jährlich ca. 2 Mio. Besucher in Seilgärten (D) aus.

Im Internet, bei den einschlägigen Verlagen für erlebnispädagogische Literatur und in Büchereien. Eine kurze Literaturliste ist über die ERCA-Geschäftstelle erhältlich oder im Downloadbereich abrufbar (noch nicht eingerichtet).

  • Stationäre Seilgärten sind Anlagen die länger als 7 Tage dauerhaft betrieben werden und fest installiert sind.
  • Mobile Seilgärten sind transportable Gerüstkonstruktionen die überall aufgebaut werden können.
  • Temporäre Aufbauten sind zeitlich begrenzte Seilkonstruktionen (In der Regel nicht länger als 7 Tage), die zwischen Bäumen oder sonstigen Tragwerksystemen errichtet werden.

Es gibt im Vorfeld einen Kriterienkatalog, den Sie beim Betreiber abfragen können:

  • Ist der Betreiber ERCA Mitglied und arbeitet nach den ERCA Standards?
  • Haben die Trainer eine Ausbildung nach ERCA Standards oder sind sie ERCA zertifiziert?
  • Wird die Anlage regelmäßig inspiziert?
  • Ist die Inspektion des Seilgartens sogar ERCA zertifiziert? (Eine solche Zertifizierung ist noch selten – gewährleistet aber eine hohe Sicherheit der baulichen Anlage).
  • Ist ein ausreichender Versicherungsschutz vorhanden?

Beim Informationsbesuch vor Ort können Sie auf folgendes achten:

  • Allgemeine Ordnung und Sauberkeit.
  • Trainer ansprechbar und erreichbar.
  • Erklärungen und Beschriftungen zur Benutzung eindeutig.
  • Wird auf Gesundheitsrisiken und Gefahren hingewiesen.
  • Rettungssystem vorhanden, Zufahrts- und Rettungswege frei.
  • Sicherungsmaterial in gut gepflegtem Zustand.

 

  • ERCA bietet eine Plattform für den gegenseitigen Erfahrungsaustausch.
  • Sie können an unseren Versammlungen und Workshops teilnehmen.
  • Sie werden über Aktuelles in deutscher und englischer Sprache informieren.
  • Sie erhalten die ERCA Standards kostenlos.
  • Sie haben die Möglichkeit sich auf unserer Internetseite zu präsentieren und mit der ERCA Mitgliedschaft zu werben.
  • Sie werden über den Verband in nationalen und internationalen Gremien vertreten (DIN, CEN- Komitee für europäische Normierung).
  • Sie haben als Mitglied ummittelbaren Einfluss (Jedes Mitglied hat eine Stimme) auf den Verein.
  • Sie können am Unfalldokumentationssystem teilnehmen und die Unfalldokumentationen erhalten.
  • Sie erhalten fachliche Beratung und Unterstützung im Krisenmanagement nach Unfällen.
  • Sie können sich bei uns ein Kraftmessgerät für eigene Messungen ausleihen.

 

Nach unseren Schulungs- und Kontrollverfahren zertifizieren wir Bildungseinrichtungen/ Ausbildungsstellen und akkreditieren Inspektionenstellen (Sie können die Liste der akkreditierten Stellen sehen, indem Sie die unten stehenden Links aufrufen).    

Die zertifizierten Ausbildungsstellen führen Schulungen für Betreuer, Retter, Prozessbegleiter und Konstrukteure durch. Weitere Informationen gibt es unter FAQ Ausbildungen.

Alle Kursteilnehmer, die erfolgreich die Kurse bestanden haben erhalten ein ERCA Zertifikat und einen persönlichen Schulungsnachweis.

Die zertifizierten Inspektionsstellen kontrollieren Seilgärten. Die Prüfung erfolgt nach einem festgelegtem Ablauf und sicherheitstechnischen Vorgaben. So wird überprüft ob der Seilgarten sicher ist und den gültigen Standards und Normen entspricht. Die Ergebnisse der Prüfung werden im Inspektionsbericht wiedergegeben und der Beteiber der Anlage erhält anschließend ein Inspektionszertifikat, wenn keine schwerwiegenden sicherheitstechnischen Bedenken vorliegen.

Zertifizierte Ausbildungs- und Inspektionsstellen erstellen im Rahmen ihrer Arbeit individuelle Nachweise die mit einer individuellen Nummer, dem Ablaufdatum, der Prüforganisation und dem Namen der geprüften Anlage bzw. des geprüften Teilnehmers ausgestattet sind.

So ist der einfachste Weg die Zertifizierung zu überprüfen, sich einfach das "ERCA Zertifikat" zeigen zu lassen.

Zertifizierte Ausbildungen für Seilgärten bieten die ERCA-Ausbildungstellen an, die auf der ERCA Seite mit dem Logo "zertifizierte Ausbildungsstelle" gekennzeichnet sind. Einige Mitglieder der ERCA bieten jedoch auch nur für ihre Anlage gültige Ausbildungen an. Dazu gibt es jedoch unterschiedliche Ausbildungen für Betreuer, Retter, sowie Konstrukteure für Hoch- und Niedrigseilgärten. Die Dauer, Inhalte, Prüfung und Gültigkeit sind im ERCA Ausbildungsrahmenlehrplan angegeben.

Die ERCA zertifizierten Ausbildungen unterscheiden sich erstens im Arbeitsfeld. So gibt es den Bereich Adventureparks/ Waldseilgärten, den traditionellen Seilgarten und dem zeitlich begrenzten (temporären) Bau. Aufbauend gibt es als Basis die Qualifikation zum Niedrigseilgartenbetreuer/Niedrigseilgartenkonstrukteur, dann den Betreuer für Hochseilgärten, den Retter, den Prozessbegleiter für traditionelle Seilgärten, den Konstrukteur für temporäre Seilgärten.

  • Ausbildung zum Betreuer (Sicherheitstechnische Qualifikation)
  • Ausbildung zu Retter (Schwerpunkt sicherheitstechnische Betreuung und Rettung)
  • Ausbildung zum Prozessbegleiter (Schwerpunkt päd. Prozessbegleitung)
  • Ausbildung zum temp. Konstrukteur (Bau, erw. Rettungskenntnisse und Betreuung)

Die Ausbildung zum temporären Hochseilgartenkonstrukteur (Ropes Course Trainer für temporäre Aufbauten) ist in der Regel umfassender als für stationäre Anlagen.

 

Eine Hochseilgartenausbildung nach ERCA-Standards bietet eine allgemeine Qualifikation auf Seilgärten zu arbeiten. Es gibt viele Einrichtungen, die Qualifikationen gegenseitig anerkennen, sofern sie nach ERCA-Standards erlangt worden sind. Allerdings bewertet der Betreiber einer Anlage, ob ihre persönliche und fachliche Qualifikation aus seiner Sicht ausreichend ist um auf dem gegebenen Ropes Course zu arbeiten. Es ist in der Regel üblich auch als ausgebildeter Betreuer oder Retter eine Einweisung auf der neuen Anlage mit zu machen. Diese Einweisung und spezielle Sicherheitstrainings auf einer spezifischen Anlage sind aus Sichtweise der ERCA sehr sinnvoll und absolut empfehlenswert.

Die zertifizierten ERCA Ausbildungen werden jedoch in der Regel anerkannt, da sie international vergleichbare Ausbildungsinhalte aufweisen und nach dem ERCA Ausbildungsplan ausgerichtet sind. Einweisungen auf der neuen Anlage sollten jedoch auch hier selbstverständlich sein.

Grundsätzlich einmal gibt es kein Gesetz, welches regeln würde, wer Mitarbeiter für den Seilgartenbetrieb ausbilden darf. Würde aber, im Fall der Fälle, ein Gutachter eine Beurteilung vornehmen müssen, so würde dieser sich vermutlich an den Branchenstandards orientieren.

Was sind die Branchenstandards?

A) Mindestvoraussetzungen für eine Ausbildertätigkeit nach ERCA-Standard

  1. Mindestalter 21 Jahre
  2. Nachweis einer erfolgreich absolvierten Ausbildung, die den Kriterien der ERCA Ausbildungsstandards entspricht
  3. Nachweis mehrjähriger spezifischer Praxis als Betreuer und/oder Retter (150 Programmeinheiten à 4 Std.)
  4. Psychologische Kenntnisse und Praxis in der Leitung von Gruppen
  5. Pädagogische Kenntnisse und didaktisch-methodische Erfahrung (Ausbildungs- und Prüfungserfahrung)
  6. Erste Hilfe Nachweis
  7. Die Fähigkeit sich selbstständig in der Höhe zu bewegen, Rettungen durch zu führen und andere darin anzuleiten.

B) ERCA-zertifizierte Ausbildungen dürfen jedoch nur die zugelassenenen ERCA-Ausbildungsstellen anbieten, welche die Kurse durch zertifizierte Ausbilder/innen durchführen lassen. Die näheren Bestimmungen sind im ERCA Ausbildungsrahmenlehrplan beschrieben.

C) Die EN15567-2:2015 beschreibt sinngemäß, dass ein Betreiber eines Seilgartens sein Personal einweisen, schulen, bewerten und überwachen müsse sowie die Kompetenz der Betreuer und Retter mittels Dokumentation und Zertifikaten (etc.) nachweisen müsse.

Der ERCA Ausbildungsplan schreibt bestimmte Kurszeiten für zertifizierte Ausbildungen vor. Die Ausbildungsdauer beträgt:

  • Niedrigseilgartenbetreuer 16 Std.
  • Hochseilgartenbetreuer 24 + 4 Std.
  • Adventure Park Betreuer 24 + 4 Std.
  • Allgemeiner Retter 16 + 4 Std.

Modular bauen die Ausbildungen für Kontrukteure im Segment temporäre Seilgärten aufeinander auf:
  • Temporärer Niedrigseilgarten-Konstrukteur 24 Std.
  • Konstrukteur für temporäre vertikale Kletterelemente 24 Std.
  • Konstrukteur für temporäre horizontale Kletterelemente 40 Std.
  • Temporärer Hochseilgarten-Konstrukteur 32 Std.

Für anlagenspezifische Ausbildungen gibt es abweichende Ausbildungszeiten.

Ja! Die Mindestausbildungsdauer muss trotzdem berücksichtigt werden, da es auch noch spezielle Ausbildungsinhalte gibt, die bei einer Kletterausbildung nicht vermittelt werden. Die spezifischen Besonderheiten müssen auf dem konkreten Seilgarten erlernt werden.

Die ERCA Ausbildungsstelle ist eine durch die ERCA geprüfte Ausbildungseinrichtung. Ein Audit und wiederkehrende Nachprüfungen bieten Gewähr dafür, dass die Ausbildung den Anforderungen aus dem ERCA Ausbildungsplan entspricht. Für die Ausbildungsstellen arbeiten ERCA zertifizierte Ausbilder, die gegenüber der ERCA ihre Kenntnisse durch eine umfangreiche Prüfung nachgewiesen haben. So kann die hohe Qualität der Ausbildungsstellen und die Arbeit der Ausbilder sichergestellt werden.

Die Teilnehmenden der Ausbildungen erhalten zum Abschluss ein ERCA-Zertifikat das allgemein anerkannt ist und eine Kursbestätigung der Ausbildungsstelle.

Die sonstigen Ausbildungen können von allen ERCA-Mitgliedern durchgeführt werden, die die Selbstverpflichtungserklärung der ERCA unterschieben haben. Jedoch bietet die ERCA keine Gewähr für die Qualität der Ausbildungen.

Die Teilnehmenden an diesen Kursen erhalten eine Teilnahmebestätigung oder ein Zertifikat des durchführenden Mitglieds.

Um ERCA Ausbilder zu werden sind folgende Voraussetzungen nötig:

  • Nachweis eines gültigen ERCA Zertifikates für allgemeine Retter
  • Nachweis eines aktuellen Erste Hilfe Nachweises
  •  Nachweis einer mehrjährigen Tätigkeit als Seilgartenbetreuer und -retter, die mindestens 150 Tage Tätigkeit im relevanten Seilgartentyp umfasst. Die Betreuer müssen ihre Kenntnisse ausreichend vertieft haben. Dies umfasst ebenso die Tätigkeit für mehr als einen Seilgarten Betreiber.
  •  Vorkenntnisse und -erfahrung in Gruppenleitung
  •  Sehr gute theoretische und praktische Kenntnisse und Erfahrung im relevanten Seilgartentyp

Es folgt dann eine Veranstaltung in der die Voraussetzungen für den ERCA Ausbilderkurs geprüft werden. Sofern die Kanditaten/innen für den Ausbilderkurs geeignet sind können sie an diesem teilnehmen. Nach dem Ausbilderkurs findet eine Abschlussprüfung für den relevanten Seilgartentyp statt und eine Zertifizierung als ERCA Ausbilder.

Nein, aus sicherheitstechnischen Bedenken heraus ist es nötig die Ausbildung "aufzufrischen", da es immer wieder zu technischen Neuerungen, der Weiterentwicklung von Normen, Regeln und Standards kommt. Ebenso ist es für Menschen, die länger nicht im Seilgarten gearbeitet haben, nötig die Kenntnisse zu überprüfen und zu erneuern.

So haben die zertifizierten ERCA Ausbildungen haben eine Gültigkeit von 3 Jahren. Jede neue ERCA zertifizierte Ausbildung oder der Besuch eines Auffrischungskurses in diesem Zeitraum verlängert die Gültigkeit um 3 Jahre.

Die Regelungen zur Übergangsfrist, die den Zeitraum zur Teilnahme an einem Auffrischer-Workshop nach Zertifikatablauf limitieren, wurde mit Stichtag zum 01.01.2018 (maßgebend ist das Zertifikat-Ablauf-Datum) von 3 Jahren auf 1 Jahr verkürzt.

Beispiele:
1) Wenn das aufgedruckte Zertifikat-Ablaufdatum der 31.12.2017 oder ein früheres Datum ist, ist der Zertifikat-Inhaber berechtigt innerhalb eines Zeitraumes von 3 Jahren (berechnet ab dem Ablaufdatum), an einem Auffrischungskurs teilzunehmen.

2) Wenn das aufgedruckte Zertifikat-Ablaufdatum der 01.01.2018 oder ein späteres Datum ist, ist der Zertifikat-Inhaber berechtigt innerhalb eines Zeitraumes von 1 Jahr (berechnet ab dem Ablaufdatum), an einem Auffrischungskurs teilzunehmen.

Vorübergehende Regelungen für die Gültigkeit von Ausbildungsqualifikationen während der COVID-19 Krise

Stand: 19. Juli 2021
Während der COVID-19 Krise mit ihren aktuellen Herausforderungen möchten wir weder Seilgarten-Betreuer, -Retter, -Ausbilder, -Betreiber noch Ausbildungsstellen zusätzlich belasten. Daher möchten wir die folgenden vorübergehenden Überbrückungsregeln für den Bereich der Ausbildungsqualifikationen vorstellen. Dies sollte es allen Beteiligten ermöglichen, ohne formelle Einschränkungen fortzufahren: Die Seilgarten-Betreiber und die Ausbildungsstellen würden damit ihre Geschäftstätigkeit sofort wieder aufnehmen können, sobald dies wieder erlaubt ist.

Es gibt 2 Überbrückungsregelungen. Eine Überbrückungsregelung zur vorübergehenden Verlängerung der Auffrischungsfrist für bereits abgelaufene Zertifikate, die normalerweise 1 Jahr beträgt. Die andere Überbrückungsregelung dient zur vorübergehenden Verlängerung von Zertifikaten, die noch nicht abgelaufen sind, jedoch in Kürze ablaufen werden.

Wir werden die Situation im Hinblick auf beide Überbrückungsregelungen beobachten und wenn nötig anpassen. (Zusätze vom 2. November 2020 sind in blauer Farbe dargestellt und Streichungen grau mit roter Durchstreichung; Änderungen vom 19. Mai 2021 sind orange dargestellt; Änderungen vom 19. Juli 2021 sind rot dargestellt;)
 

Vorübergehende Verlängerung der Auffrischungsfrist zur Aktualisierung bereits abgelaufener Qualifikationen

Aufgrund der Tatsache, dass in einigen Fällen keine oder nicht alle Auffrischungsworkshops der ERCA-zertifizierten Ausbildungsstellen stattfinden können, haben wir entschieden die Auffrischungsfrist zwischen dem Ablaufdatum des Zertifikats und dem Zeitpunkt, an dem der Auffrischungsworkshop stattgefunden haben muss, für Zertifikate eines definierten Zeitraums vorübergehend (!) von 12 auf 18 Monate bis zum 30. Mai 2021bis zum 30. Juli 2021 bis zum 31. Oktober 2021 zu verlängern. Diese Regelung gilt für alle Fälle, in denen die Standard-Auffrischungsfrist zwischen dem 28. Februar 2020 und dem 31. Mai 2020 30. Mai 2021 30. Juli 2021 31. Oktober 2021 endet.

Example 01 Grace Period extension  

BEISPIEL #01

Das Zertifikat ist bereits am 06. April 2019 abgelaufen und die übliche Frist zur Auffrischung endete am 05.04.2020 (12 Monate nach Ablauf des Zertifikates).

Mit der vorübergehenden Verlängerung des Zeitraumes hat der Betreuer nun 6 Monate mehr Zeit und muss erst bis zum 05.10.2020 30. Mai 2021 30. Juli 2021 31. Oktober 2021 einen Auffrischungsworkshop besuchen, um sein Zertifikat zu erneuern.


HINWEIS:
Das Zertifikat-Ablaufdatum des Original-Zertifikats bleibt bestehen und diese temporäre Regelung ändert diesen Status nicht! Das Zertifikat ist und bleibt abgelaufen bis es durch die Teilnahme an einem Auffrischungsworkshop oder durch Teilnahme an einem zusätzlichen ERCA-zertifizierten Ausbildungskurs aktualisiert wurde!

Wir arbeiten derzeit an der technischen Umsetzung dieser Lösung, damit das Intranet diese Regelung automatisch berücksichtigt. Wenn einmal kein Zertifikat ausgestellt werden kann, wendet Euch bitte an das ERCA-Büro. Wir helfen Euch dann gerne weiter.
 

Vorübergehende Verlängerung des Ablaufdatums für in Kürze ablaufende Zertifikate und innerhalb eines spezifischen Zeitraums

Damit die Betreiber ihr Tagesgeschäft wieder aufnehmen können, sobald sie wieder zugelassen werden, möchten wir verhindern, dass potenziell abgelaufene Qualifikationen (ihrer Mitarbeiter) sie formal behindern. Daher haben wir entschieden, dass alle Zertifikate mit einem Ablaufdatum zwischen dem 15. März 2020 und dem 31. Mai 2020 vorläufig eine vorübergehende Verlängerung für eine Dauer von 3 Monaten erhalten.

Example 02 Expiry Date Extension  

BEISPIEL #02

Das Zertifikat läuft am 15. April 2020 ab (3 Jahre nach erfolgreichem Abschluss der Prüfung).

Das Ablaufdatum fällt in den zulässigen festgelegten Zeitraum zwischen dem 15. März 2020 und dem 31. Mai 2020.

Mit der vorübergehenden Verlängerung erhält dieses Zertifikat nun eine Verlängerung und das neue Ablaufdatum wird der 15. Juli 2020 sein.


HINWEIS:
ERCA stellt jedem Einzelnen ein temporär geltendes PDF-Zertifikat aus. Daher gilt die temporäre Verlängerung erst als erteilt, wenn Ihr eine Benachrichtigung samt PDF von ERCA erhalten habt.
Das temporäre Zertifikat verlängert nicht die auf dem Original-Zertifikat berechnete Auffrischungsfrist. Die oben genannte „Auffrischungsfrist-Verlängerungsregel“ wird immer auf das Ablaufdatum des ursprünglichen Orig.-Zertifikats angewendet.

Wie bereits oben erwähnt, verwendet das ERCA-Büro ein Tool zur Erstellung von PDF-Massen-Dokumenten, um temporäre PDF-Zertifikate für alle betroffenen Personen zu erstellen. Dieses Tool sendet die PDF-Datei automatisch per E-Mail an alle Personen mit einer in der Datenbank gespeicherten E-Mail-Adresse. Die Ausbildungsstellen müssen entscheiden, ob sie eine Kopie erhalten möchten und an welchen E-Mail-Posteingang.

Personen, die keine E-Mail-Adresse haben, können sich an die Ausbildungsstelle wenden, um ihre Erweiterung zu erhalten (PDF-Datei).

Das temporäre Zertifikat ist ein einmaliges Ausnahmezertifikat, das nur auf das Originalzertifikat verweist. Weder das temporäre Zertifikat noch die enthaltenen Daten werden in den Intranet-Datensätzen gespeichert. Ein eingedrucktes Wasserzeichen (diagonaler orangefarbener Streifen mit dem Text „temporäre Verlängerung“) signalisiert das deutlich.

 

Preview Layout

Das kommt auf die Region und die Örtlichkeit an. Grundsätzlich ist die Genehmigung des Grundstücksbesitzers nötig. Je nach Ort und Ausführung der Anlage kann ein Bauantrag/ Baugenehmigung nötig werden und die Berücksichtigung von Vorgaben durch die Immisionsschutzgesetze. Naturschutzbestimmungen und -gesetze sind beim Bau in Wäldern zu berücksichtigen.

In der Regel ist eine Einwilligung des Grundbesitzers ausreichend. Jedoch müssen auch im temporären Bau Naturschutzvorschriften und die Verkehrssicherung beachtet werden. Empfehlenswert bei Aktionen im Wald oder in städtischen Parks ist eine Information, bzw. Rücksprache mit dem zuständigen Beamten der Gemeinde oder dem zuständigen Förster.

Auf unserer Internetseite befindet sich die Mitgliederliste, auf der sie über die Suchfunktion Firmen finden, die Seilgärten bauen. Stichwort: „Seilgartenbau“.

Der Bau eines Seilgartens erfordert eine hohe Fachkompetenz. Die bauliche Ausführung sollte Fachbetrieben überlassen werden, die Erfahrung mit dem Bau solcher Anlagen haben. Fachbetriebe finden sie über die Suchfunktion „Stichwort Seilgartenbau“ auf unserer Internetseite.

In der Regel finden sie auf den Internetseiten dieser Firmen eine Referenzliste oder fordern sie diese Liste von den Firmen an.

Nein! Da die Anlagen sich zu sehr unterscheiden kann es auch keine einheitliche Bauanleitung geben. Einen Seilgarten zu bauen setzt viel Erfahrung und Fachkenntnis voraus. Erfahrungen im Holz- und Stahlbau sind häufig ebenso wichtig, wie die Baumbeurteilung und Kenntnis über die Sicherungstechnik.

Die Drahtseile müssen einen Mindestdurchmesser von 10mm haben und müssen galvanisiert sein. In der Regel werden Litzenseile nach DIN3055 oder DIN3060 (6x19+1) genutzt. Für Sondernutzungen wie sehr lange Seilrutschen oder Traversen oder bei abweichenden Seildurchmessern ist ein gesonderter Festigkeitsnachweis erforderlich.

Die ERCA rät von dem durchbohren der Bäume ab, da es so zu Infektionen und somit Schädigungen des Baumes kommen kann.

Ein vor dem 01.02.2008 gebauter Ropes Course kann von jeder unabhängigen Inspektionsstelle geprüft werden, die fachlich qualifiziert ist und den nötigen Versicherungsschutz aufweist. In der Praxis sind dies Baufirmen oder Inspektionsfirmen. Die ERCA hat darüber hinaus Mitglieder geprüft und akkreditiert, die ERCA - zertifizierte Inspektionen durchführen dürfen (ERCA zertifizierte Inspektionsstellen). Ab Februar 2008 wird neben den ERCA-Standards auch die EN 15567 als Prüfgrundlage herangezogen werden. Danach unterscheidet man dann Erstabnahme- von regelmäßig wiederkehrenden Inspektionen.

Sie sollten sich von unterschiedlichen Versicherungen oder von Versicherungsmaklern Angebote erstellen lassen und diese Angebote vergleichen. Als Mitglied der ERCA können sie sich an uns wenden um ein Angebot zu bekommen.

Auf der Internetseite der ERCA gibt es im Abschnitt "Ausbildung und Inspektion" eine Liste von ERCA-akkreditierten Inspektionsstellen (ERCA zertifizierte Inspektionsstellen).

In Deutschland gibt es prinzipiell keine Bestimmungen, die Vorgaben treffen würden, wer Reparaturen in Hochseilgärten ausführen darf.

Aus Erfahrung gibt es jedoch einige Dinge die aus unserer Sicht beachtet werden sollten:

  1. Die Firma, die baut oder repariert ist für die Produkte in der Haftung und muss Gewährleistung geben.
  2. Die Firma sollte weiterhin eine entsprechende Berufshaftpflichtversicherung haben, die die geforderten Tätigkeiten abdeckt.
  3. Sollte in der vereinbarten Gewährleistungfrist nach Bauende eine andere Firma (oder der Eigentümer selbst), als die ursprüngliche Baufirma, Reparaturen oder Veränderungen am Bau vornehmen, so könnte die Gewährleistungspflicht der ursprünglichen Baufirma erlöschen. Haftung und Gewährleistung würden auf die Firma / Person übergehen, die die Reparaturen / Änderungen durchgeführt hat.
  4. Seilgärten sind sehr spezielle Bauwerke, die nicht von x-beliebigen Bauunternehmen mal eben entworfen und gebaut werden sollten. Wir empfehlen Firmen auszuwählen, die bereits viel Seilgarten-Bau-Erfahrung gesammelt haben. Diese Erfahrung wird sich direkt auf die Qualität, Langlebigkeit und die einwandfreie Funktion auswirken.
    Sie könnten sich eine Referenzliste vorlegen lassen, um den Erfahrungschatz des Unternehmers besser einschätzen zu können. Meistens ist es ratsam, die Erbauerfirma für diesen Fall zu konsultieren, da dies häufig auch die wirtschaftlichste Lösung ist.
  5. Zudem sollte der Bauunternehmer mit den Standards der Branche, der Seilgartennorm EN15567 sowie den referenzierten EN-/ DIN- Normen sehr vertraut sein. Dies ist wichtig damit der Seilgarten am Ende auch den Anforderungen eines ‘’state-of-the-art’’-Seilgartens entspricht und es bei Prüfungen (z.B. Bauabnahmen, Inspektionen, etc.) oder etwaigen Schadenersatz- bzw. Haftpflichtversicherungsfällen nicht zu Nachteilen für den Betreiber kommt. Mit anderen Worten könnte man sagen, dass es als Betreiberpflicht angesehen werden könnte, mit großer Sorgfalt vorzugehen, um ein erfahrenes geeignetes Bauunternehmen auszuwählen.
  6. Für Reparaturen sollte der Betreiber dem Bauunternehmer vorhandene Konstruktionspläne und statische Berechnungen zur Verfügung stellen (z.B. insbesondere für das Beispiel des Mastaustausches), damit entsprechend dimensionierte Ersatzteile/ Bauteile beschafft werden können ohne erneut Berechnungen anstellen und bezahlen zu müssen.
  7. Je nach Umfang der Reparaturarbeiten kann eine Erstabnahme notwendig werden, die Notwendigkeit ist vom Bauunternehmer zu eruieren und am Besten schriftlich festzuhalten.

Hinweise zu voranstehender Beantwortung:
Wir möchten deutlich hervorheben, dass diese FAQ-Sammlung nur allgemeiner unverbindlicher Form sein kann und nicht als Beurteilung eines konkreten Sachverhalts angesehen werden kann – solch eine Beurteilung können und wollen wir aus der Ferne nicht vornehmen. Wir bitten hierfür um Ihr Verständnis.

 

Überblick
Wenn der kletternde Akteur sich nicht selbst sichert und die Sicherung anderen am Boden überlässt ("Fremden"), spricht man von Fremdsicherungssystemen.

In Seilgarten-Programmen werden diese Fremdsicherungssysteme bevorzugt eingesetzt, um in pädagogischen Angeboten und Team-Trainings die Vertrauensbildung und Verantwortungsübernahme zu thematisieren.

Um die Sicherheit zu erhöhen und die Wahrscheinlichkeit von menschlichen Fehlern zu minimieren, sind vom Programmanbieter geeignete technische und organisatorische Maßnahmen festzulegen und verbindlich vorzuschreiben.

Eine Übersicht solcher technischer und organisatorischer Maßnahmen hat der Fachvernband für Seilgärten (ERCA) zusammengestellt: Fach-Information: Toprope-Sichern im Seilgarten

Typen von Aufbauarten bei der Toprope-Sicherung im Seilgarten
In traditionellen Seilgärten wird überwiegend "toprope" gesichert. Hier sind maßgeblich 3 verschiedene Systeme bzw. Aufbauarten zu nennen:
  • Fixer Umlenkpunkt
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    1) Toprope-Sicherung über einen Umlenkpunkt oberhalb der Kletternden (wie an einer Kletterwand)
     
  • Mitlaufender Umlenkpunkt
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    2) mitlaufende Toprope-Sicherung: Bei Traversen-Elementen bewegt sich der Umlenkpunkt immer oberhalb der Kletternden, z.B. mittels einer Seilrolle, die auf einem horizontal verlaufenden Drahtseil mitläuft. Das Sicherungsteam bewegt sich am Boden parallel zum Kletternden.
     
  • 3) Self-Centering-System (SCS), M-Sicherung oder N-Sicherung: Hier bleibt das Sicherungsteam an einer Stelle am Boden stehen. Das vom Seil gebildete "Seil-V" richtet sich automatisch über den Kletternden aus und zentriert die Kletternden beim Ablassen automatisch mittig zwischen den Bäumen bzw. Masten.

Sicherungsmethoden bei der Toprope-Sicherung im Seilgarten
Die drei oben genannten Aufbauarten können jeweils mit verschiedenen Sicherungsmethoden abgesichert werden. Es gilt immer abzuwägen, welches (pädagogische) Ziel verfolgt wird und welche Risiken sich daraus ergeben. Die Auswahl der Sicherungsmethode muss so erfolgen und angepasst werden, dass die größtmögliche Sicherheit erreicht wird. Sicherungsgeräte*, die zum Einsatz kommen können:
  • Dynamische oder handkraftabhängige Sicherungsgeräte (HMS, Tuber, Achter, ...), sofern diese mit Hintersicherungsroutinen eingesetzt werden (z.B. Kurzprusik-Methode, o.a.). Die Hintersicherungsroutine muss selbst dann einen Absturz sicher verhindern, wenn die Personen des Sicherungsteams versagen (beispielsweise das Seil loslassen).
     
  • Autotuber - bremskraftunterstützende und bremshandpositionsabhängige Sicherungsgeräte (MegaJul, Smart, ClickUp, ...). Auch hier können Hintersicherungsroutinen, wie oben beschreiben, zum Einsatz kommen.
     
  • Halbautomaten - bremshandpositionsunabhängige und blockierende Sicherungsgeräte, die teilweise auch mit 'Panikfunktion' für den Ablassvorgang ausgestattet sind (Grigri, Grigri 2, Grigri+, Eddy, Matik, ...). Auch hier können, insbesondere für die Ablassvorgänge, Hintersicherungsroutinen wie oben beschrieben, zum Einsatz kommen.
Zu *:Einteilung der Sicherungsgeräte nach Sascha Weißmüller und Eric Otto in "Berg und Steigen, Heft #99 2017, Seiten 94-97)

Sonder-Methode "Gruppen-Sicherung"
Beispiel Gruppensicherung
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Bei der Aufbauart als Gruppensicherung wird das (Toprope-)Sicherungsseil etwa in Hüfthöhe an einem Fixpunkt umgelenkt und läuft von dort parallel zum Boden. An diesem Seil steht die Gruppe und bildet das Sicherungsteam. Zwei der üblichsten Aufbauarten seien hier beispielsweise beschrieben:
  • Mindestens 4 Personen stehen an dem Toprope-Sicherungsseil, alle mit gleicher Blickrichtung hin zum Aktionselement. Sie ziehen das Schlappseil ein und reichen es durch ihre Hände immer weiter (es sollen keine Schlaufen zwischen den Händen der Sichernden entstehen). Um auch bei dieser Aufbauart größtmögliche Sicherheit zu gewährleisten, soll auch hier eine Hintersicherungsmethode zum Einsatz kommen: beispielsweise könnte die letzte Person des Sicherungsteams über einen Kurzprusik mit dem Sicherungsseil verbunden sein, durch die das Schlappseil hindurchgezogen und immer straff gehalten wird.
     
  • Mindestens 4 Personen halten das Toprope-Sicherungsseil fest in ihren Händen und gehen im Maße des entstehenden Schlappseils immer weiter nach hinten, so dass das Seil der Kletternden immer straff und ohne Schlaufen ist. Um auch bei dieser Aufbauart größtmögliche Sicherheit zu gewährleisten, soll auch hier eine Hintersicherungsmethode zum Einsatz kommen: beispielsweise könnte die letzte Person des Sicherungsteams fest mit dem Sicherungsseil verbunden sein.
Eine andere Hintersicherungsmethode für Gruppen-Sicherungen könnte das Prinzip der Dopplung der Systeme darstellen (bekannt als "redundante Systeme"), indem beispielsweise ein Kletternder immer von zwei unabhängigen Sicherungsteams über zwei unabhängige Sicherungsseile gesichert wird.

Zusammenfasung
Grundsätzlich kann man schlußfolgern, dass die Halbautomaten derzeit am meisten Sicherheitsreserve bieten. Wenn jedoch - z.B. aus pädagogischen Gründen - eine Sicherungsmethode mit einem anderen Sicherungsgerät als einem Halbautomaten ausgewählt wird, ist durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass eine vergleichbare Sicherheitsstufe erreicht werden kann (z.B. durch Hintersicherungsroutinen).

Egal, welche Aufbauart, welche Sicherungsmethode und welches Sicherungsgerät zum Einsatz kommen, es muss immer eine Gefährdungsbeurteilung vorgenommen werden. Diese hilft dabei, die notwendigen Maßnahmen und Techniken auszuwählen, die letztendlich die größtmögliche Sicherheit für die Nutzenden gewährleisten.

 
Unsere Zusammenfassung zu 'Toprope- und Fremdsicherungssystemen im Seilgarten' versteht sich als eine allgemeine, von den Standards bzw. Normen her betrachtende Sichtweise, die die Diskussion und Weiterentwicklung anregen soll. Außerdem sollen ergänzende Hinweise zu den ERCA-Standards gegeben und aktuellere Bezüge hergestellt werden, gerade weil die Diskussion um Sicherungsgeräte auch beim Sport- und Hallenklettern derzeit sehr aktiv betrieben wird.

Vorbemerkungen:
  • a) In dieser Diskussion beziehen wir uns auf die Anwendung des Toprope-Kletterns in Seilgärten, welches in der EN15567 (umgangssprachlich: ´Seilgartennorm`) unter die ´Fremdsicherungssysteme´ eingeordnet wird.
  • b) Wir möchten um Verständnis werben, dass wir generell keine konkreten Empfehlungen für spezifische Produkte oder die Produktverwendung von Sicherungsmitteln oder -Methoden an einem uns unbekannten Standort machen können bzw. wollen. Dies lässt sich aus der Ferne einfach nicht beurteilen und muss ganz konkret nach einer genauen Situations- und Gefahrenanalyse vor Ort geplant und entschieden werden.

1) ERCA-Standards und Seilgartennorm EN15567
Sowohl in den ERCA-Standards als auch in der EN15567 wird weder explizit auf bestimmte Sicherungsgeräte verwiesen noch eine nähere Spezifikation vorgenommen.
Aber,
beide geben vor, dass man der Situation und den Gefahren angemessene Sicherungsmethoden auswählen soll/muss, um den Schutz der Teilnehmer zu gewährleisten.

So heißt es konkret ...
... in den ERCA-Betreibungsstandards: „Sichern ist der Gebrauch eines geeigneten Systems (z.B. Seil, Gurt, Helm) auf einem RC (Anm. des Verfassers: RC = Abk. für Seilgarten), um einen angemessenen Schutz für die Teilnehmer zu gewährleisten“ (ERCA-Standards -III- A.9. Sichern). Sowie „Sicherungsgeräte müssen der DIN bzw. EN entsprechen und nach Herstellerangaben eingesetzt werden. (...)“ (ERCA-Standards -III- E.9. Sicherungsgeräte).

... in der EN15567-2:2015, Teil 2, Einleitung (Seilgärten – Anforderungen an den Betrieb): „Die Betreiber sollten auf Grundlage einer Risikobewertung angemessene und praktische Maßnahmen ergreifen, um die Sicherheit der Teilnehmer und Mitarbeiter sicherzustellen. Dies bedeutet, dass die Höhe des Risikos bei einer bestimmten Betätigung/ an einem Arbeitsplatz/ auf einer Anlage gegenüber Zeit, Aufwand, Kosten, Nutzen und physischer Erschwernis beim Ergreifen von Maßnahmen zur Vermeidung oder Minderung des Risikos abgewogen werden muss. Es wird berücksichtigt, dass die Anwendung jeder Bestimmung dieser Norm möglicherweise nicht unter allen Umständen angemessen ist. Jede Abweichung von der Norm sollte gleichviel oder mehr Sicherheit bereitstellen. Bei einer Abweichung von der Norm sollte eine schriftliche Risikobeurteilung bereitgestellt werden, die die Begründung für die Abweichung enthält. Betreiber von Seilgärten sollten bei der Durchführung von Risikobewertungen auch EN15567-1 berücksichtigen".


2) Gefährdungsermittlung
Diese Vorgehensweise ist in der Praxis ja nichts Außergewöhnliches und wurde wahlweise schon vom Erbauer der Anlage festgelegt und im Betriebsmanual übergeben (siehe auch 5) oder vom Betreiber selbst in einem Dreischritt ähnlich „Situationsanalyse - Gefährdungsbeurteilung – Betriebs-/Handlungsanweisung (oder auch: SOP - Standard Operating Procedure)“ entwickelt und festgeschrieben. Ein Muster-Raster für die Verschriftlichung einer Gefährdungsermittlung ist hier zu finden: Risk-Assessment-Tool (nur für ERCA-Mitglieder verfügbar)

Sowie einige Praxis-Beispiele zu Rettungssituationen in der ERCA-Rettungsempfehlung (nur für ERCA-Mitglieder verfügbar).
Bei der Analyse, Beurteilung und Festschreibung von Betriebs-/Handlungsanweisungen zum Topropesichern im Seilgarten sollte man folgende Faktoren mindestens berücksichtigen (diese Liste ist nicht abschließend zu verstehen):
  • a. Potenzial für Fehlerquellen durch die Bedienung eines Sicherungsgerätes sowie Maßnahmen, um diese zu reduzieren (am Beispiel der Toprope-Sicherung z.B. ´Fehler beim Bremshandprinzip´ und als mögliche Maßnahme ´Hintersicherung des Sichernden´, siehe auch 4.a unten, `Verwendung eines selbstblockierenden Gerätes´ oder beides (=sicherste Variante))
     
  • b. Potenzial für Fehlerquellen, die auf das Material selbst zurückzuführen sind sowie Maßnahmen um diese zu reduzieren (am Beispiel der Toprope-Sicherung z.B. ´Fehler: unbeabsichtigtes Aushängen des Sicherungsseils aus einem Karabiner´ und als mögliche Maßnahme ´Verwendung von Karabinern mit spezieller Verschlusssicherung´)
     
  • c. Örtliche Situation: Aufbau der Anlage, Sicherungssituationen, Lage und Konstruktion der Toprope-Punkte (z.B. Pendelwirkung, Seilumlenkung, bewegliche Umlenkpunkte, Lastreduzierung im Umlenkpunkt, ...), Wer sichert (unerfahrene Teilnehmer, geschulte Betreuer, ...)?, Höhe der Elemente in Zusammenspiel mit den verwendeten Seilen (Seildehnung), Fallfreiräume und Hindernisse, ...
     
  • d. Ausbildung und Schulung der Sicherungspersonen, die die Sicherungsgeräte bedienen bzw. der Anleiter, die Gruppen beim Sichern beaufsichtigen
     
  • e. Aspekte und Gefahrabwägungen, die mit einem Wechsel des vorhandenen Sicherungssystems auf ein neues Sicherungssystem verbunden wären (siehe auch 3.d)
     
  • f. eigene Statistiken und Dokumentationen, die stichhaltige Nachweise dazu liefern, wie verlässlich das eingesetzte Sicherungssystem vor Gefahren schützt. (Als stichhaltig könnte man eine solche Sammlung wohl bezeichnen, wenn wirklich alle fehlerfreien Vorgänge sowie alle Fehler und Beinahe-Fehler dauerhaft über einen langen Zeitraum erfasst und ausgewertet würden.)
     
  • g. Berücksichtigung von ´best practices´ zum Toprope-Sichern, und hier insbesondere auch die Erkenntnisse aus den gut erforschten und artverwandten Handlungsfeldern wie z.B. dem Sport- oder Hallenklettern (Da es sich bei Seilgärten – im Gegensatz zur Eigenwahrnehmung unserer Branche – um eine sehr spezielle und vergleichsweise seltene Nischenanwendung bergsportlicher (und anderer) Techniken handelt, ist eine Orientierung an bedeutenderen Anwendungsbereichen sinnvoll. Dies gilt insbesondere für Fragestellungen, die in unserer Branche bisher nur wenig oder überhaupt nicht beforscht wurden (wie z.B. die Toprope-Sicherung).

3) Benchmarking
In den vergangenen Jahren hat sich viel getan und die Lektüre z.B. des Artikels `Sicherungsgeräte im Vergleich´ (SEMMEL, Chris in bergundsteigen.at 2/2013, S. 58-64) kann, bei der Festlegung von Betriebs-/Handlungsanweisungen für Sicherungsprozeduren, bestimmt hilfreiche Tips über Vor- und Nachteile von Sicherungsgeräten geben. Wenn es um die Anwendung von Geräten geht, ist die sog. ´Kletterhallen-Studie´ ebenfalls lesenswert und kann helfen, die selbst eingesetzten Sicherungstechniken zu reflektieren oder ´unter die Lupe zu nehmen´ (veröffentlicht unter dem Titel ´Homo verticalis indoorensis´ in bergundsteigen.at Teil 1 im Heft 4/2012 und Teil 2 im Heft 1/2013). Im Archiv der „bergundsteigen“ finden sich zahlreiche weitere Betrachtungen zu diesem Thema – die meisten sind sehr lesenswert und von Relevanz für Seilgärten mit Fremdsicherungssystemen.

Einige Fazits aus o.g. Artikeln unterstreichen, dass ...
  • a. ... jedes Sicherungsgerät fehlbedient werden kann. Das „perfekte Gerät“ gibt es nicht.
  • b. ... Bedienungsanleitungen in Form von Text und Zeichnungen nicht ausreichen und praktische Schulung und Übung unerlässlich sind.
  • c. ... es einen technischen Fortschritt gibt, der nicht ignoriert werden sollte.
  • d. ... Vorsicht geboten ist, wenn man von einem gewohnten auf ein neues Sicherungsgerät wechseln möchte. Erst schulen, dann unter Aufsicht und mit ´Hintersicherung´ trainieren, bevor man das Gerät im ´Ernst-Fall´einsetzt. Gerade wenn es sich nicht um Privatgebrauch handelt, sondern man so einen Wechsel systematisch hundertfach im Seilgartenbetrieb mit wechselnden Akteuren implementieren möchte, ist hohe Aufmerksamkeit, Weitsicht und Wachsamkeit geboten. Gleichwohl ist bei einem Wechsel auf ein fortschrittlicheres, sichereres System (vgl. c.) ein solcher Aufwand gerechtfertigt.
  • e. ... ´Halbautomaten´ (insbesondere paniksichere Geräte) grundsätzlich eine Sicherheits-´Reserve` darstellen können, um z.B. Fehler beim `Bremshand-Prinzip´ oder andere menschliche Fehler zu kompensieren.
  • f. ... bestimmte Sicherheits-Handlungen – sofern sie routinemäßig ausgeführt werden – das Vorkommen menschlicher oder technischer Fehler zu reduzieren helfen (z.B. der Partner-Check, der im Seilgarten z.T. als 4-Augen-Check bekannt ist oder Ähnliche).

4) Spezielle Anforderungen für den Bereich der Seilgärten
  • a. Im ERCA-Ausbildungsstandard (Kap. VII B.2.3 Sicherungstechniken, Stand Frühjahr 2005) wird die `Sicherung der Sichernden´ (auch ´Hintersicherung´ genannt) erläutert, die eine solche routinemäßige Sicherheits-Handlung (s. letzter Spieglstrich im vorherigen Abschnitt 3) sein könnte: „(...) Beim vertikalen Aufstieg auf ein Element wird das Topropesicherungssystem mit fixierter Umlenkung verwendet. (...) Die Achter-, HMS-, Bremsplatten- oder GriGri-Sicherung (Anm. des Verfassers: heute ist die Aufzählung dieser Geräte natürlich nicht mehr als vollständig zu bezeichnen – hier hat sich seit Formulierung der Standards viel getan) erfolgt immer durch einen Trainer oder mit mindestens zwei Teilnehmer. Dabei ist der Sicherer immer durch mindestens einen Teilnehmer am Bremsseil zu hintersichern. Mit Hintersicherung wird das zusätzliche Halten des Bremsseiles durch einen weiteren TN hinter dem Sichernden bezeichnet. (...)“. Die Verlässlichkeit der Hintersicherung kann gesteigert werden, wenn der Hintersichernde das Seil nicht nur festhält, sondern „Luftmaschen“ in den Seil knüpft (bzw. diese beim Ablassen wieder löst) oder mittels Prusik mit dem Sicherungsseil verbunden ist. Bei diesen Techniken ist jedoch noch genauer als sonst auf mögliche Schlappseilbildung zu achten.

    Auf andere Anwendungen wie Rettung und Arbeiten in der Höhe (also z.B. Seilgartenbau) gehen wir an dieser Stelle nicht näher ein. Für alle Belange zur Rettung gibt die ERCA-Rettungsempfehlung viele nützliche Informationen.
     
  • b. In der EN15567 werden vorrangig die Sicherungssysteme (EN15567-1:2015, Kap. 4.3.5) definiert. Die Toprope-Sicherung fällt unter die Fremdsicherungssysteme, zu denen die Methoden nicht weiter erläutert werden: ''Fremdsicherungssystem: hierbei müssen die Teilnehmer einen Auffanggurt tragen, der an einem Seil befestigt ist, das von einer oder mehreren Personen durch geeignete Techniken gesichert wird. Fremdsicherungssysteme müssen die relevanten Abschnitte der Europäischen PSA-Normen befolgen'' (EN15567-1:2015, Kap. 4.3.5.1 Abschnitt c). Lediglich der Betreuungsschlüssel wird in EN15567-2:2015 Kap. 9.4 definiert mit: „Es muss mindestens ein Betreuer für vier Teilnehmer (in der Höhe) vorhanden sein. In solchen Fällen müssen die sichernden Personen unter einer Beaufsichtigung der Stufe 1 (Definition Beaufsichtigung Stufe 1 nach prEN15567-2:2015 Kap. 3.5: „Zustand, in der ein Betreuer physisch eingreifen kann, um die fehlerhafte Verwendung eines Einzelsicherungssystems zu verhindern, die zum signifikanten Risiko einer ernsthaften Verletzung oder zum Tod führen kann.“) durch den Betreuer stehen.“

5) Vorgaben durch den Erbauer beachten und zeitgemäß anpassen
Der Erbauer der Hochseilgartenanlage sollte nach EN15567-1:2020 Kap. 8.2 ein ''Benutzerhandbuch für Betreiber'' zur Verfügung gestellt haben, in dem eine ''Beschreibung und Eigenschaften der persönlichen Schutzausrüstung (...)'' (vgl. EN15567-1:2020 Anhang B aufgeführt sind. Dort sollte auch dokumentiert sein, wie die Fremdsicherung ('Topropesicherung') ausgeführt werden soll. Liegt solch ein Manual nicht vor oder ist ein Anwendungsbereich nicht beschrieben, so sollte man einen Vorschlag ausarbeiten (mit Beratung des Erbauers bzw. Sachkundigen oder selbst als Betreiber) und wenn möglich diesen Vorschlag vom Erbauer (schriftlich) bestätigen lassen und ihn in das 'Seilgartenmanual' aufnehmen. Dabei sollte man beschreiben, aufgrund welcher Bewertung man sich für das Sicherungssystem oder dessen Modifikation entschieden hat, was der Sicherheitsgewinn ist und wie die Anwendung, Überprüfung und Einweisung zu erfolgen hat.

Ein Seilgartenmanual darf nicht als statisches Dokument verstanden werden. Änderungen werden immer dann notwendig, wenn kritische Ereignisse (Unfälle, Beinahe-Unfälle, andere Vorkommnisse) eintreten bzw. sich häufen (siehe 2.f) oder sich neue Standards in der Branche durchsetzen (siehe 3).

 
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